Aus aktuellem Anlass rund um die Ausbreitung des Corona-Virus ersuchen wir Sie, die vom Bundesverband der Bestatter zusammengestellten Verhaltensregeln für die Trauerfeier zu beherzigen. Vielen Dank!

Der Tod kennt keinen richtigen Zeitpunkt. Selbst wenn uns das Ableben eines lieben Menschen nicht plötzlich und gänzlich unerwartet trifft – der Schmerz trifft uns immer und unvermittelt. Und gerade jetzt, wo wir Raum und Zeit fürs Trauern und Abschiednehmen brauchen, müssen 1.000 Dinge erledigt werden…

An diesem Punkt stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Unsere Mission ist es, Sie bei der Organisation und Gestaltung der Trauerfeier in allen Belangen zu unterstützen und Ihnen sämtliche Behördenwege abzunehmen, die Sie nicht unbedingt selbst machen müssen.

Trauer und Schmerz können wir Ihnen nicht nehmen, doch rund um die Bestattung nehmen wir Ihnen gerne alle Sorgen ab.

Wir nehmen uns Zeit für Sie
Jederzeit nach Vereinbarung (02272 62490 oder bestattung@biack.at) oder zu unseren festen Bürozeiten von Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 12:00 Uhr.

Es ist passiert

… was nun?

In jedem Fall können Sie uns sofort » kontaktieren, damit wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Wir informieren Sie über die weitere Vorgehensweise und welche erforderlichen Schritte wir für Sie übernehmen können.

  • Todesfeststellung (Arzt)

    Tritt der Tod zuhause ein, verständigen Sie bitte umgehend einen Arzt (Hausarzt, Notarzt, diensthabender Arzt). Dieser muss das Ableben amtlich bestätigen. In einem Krankenhaus oder Pflegeheim wird die Totenbeschau von diesen Einrichtungen selbst veranlasst.

  • Bestattung (Biack)

    Um Ihnen bei der Organisation der Bestattung und den notwendigen Behördenwegen weiter behilflich sein zu können, brauchen wir einige Unterlagen und Informationen. Diese können Sie gleich hier ganz bequem aufrufen oder auf Ihren Computer herunterladen und ausdrucken:

  • Verlassenschaft (Notar)

    In der Zwischenzeit hat die Personenstandsbehörde (Standesamt) das für den Wohnort des/der Verstorbenen zuständige Bezirksgericht über den Todesfall verständigt. Die Todesfall-Aufnahme errichtet der dafür als Gerichtskommissär ermächtigte öffentliche Notar. Um das Verlassenschaftsverfahren zu beschleunigen, können Sie direkt mit ihm Kontakt aufnehmen. Zum vereinbarten Termin haben Sie idealerweise schon alle benötigten Unterlagen vorbereitet:


    Notare in Tulln (Zuständigkeit nach Sterbedatum)

    Mag. Herbert Kurzbauer

    3430 Tulln, Bahnhofstraße 9
    Tel. 02272 62473
    » Webseite

    Sterbetag 01.-15. des Monats (gerade Monate)

    Mag. Martin Köhler

    3430 Tulln, Rudolfstraße 5
    Tel. 02272 62352-0
    » Webseite

    Sterbetag 16.-31. des Monats (gerade Monate)

    Mag. Wolfgang Hofmann

    3430 Tulln, Wilhelmstraße 2
    Tel. 02272 64040
    » Webseite

    Sterbetag 01.-15. des Monats (ungerade Monate)

    Mag. Reinhold Szakasits

    3430 Tulln, Rudolfstraße 5
    Tel. 02272 62352-0
    » Webseite

    Sterbetag 16.-31. des Monats (ungerade Monate)

Das Begräbnis

Von Tradition bis Moderne

Der gesellschaftliche Wandel zeigt sich auch in einer zunehmenden Vielfalt an Bestattungsarten und Abschiedsritualen:

Erdbestattung

Sie ist nach wie vor die gängigste Bestattungsart.

Auf Ihren Wunsch und nach Ihren Vorgaben übernehmen wir die Organisation von der Aufbahrung des Sarges über die Trauerfeier mit Geistlichkeit und Nachrufredner bis zum Kondukt zur Grabstelle.

Wir verwenden übrigens ausschließlich österreichische Särge.

Feuerbestattung (Kremation)

Die Verabschiedungsfeier mit Geistlichkeit oder Nachrufredner kann mit Sarg oder Urne gestaltet werden (Aufbahrungshalle, Kirche, Zeremonienraum). Der Kondukt zum Grab und die Beisetzung (Erdgrab, Gruft, Urnengrab, Urnennische, Baum) erfolgen feierlich oder schlicht im engsten Familienkreis. Beisetzung und Verwahrung der Urne sind mit Genehmigung der zuständigen Behörde auch außerhalb des Friedhofs möglich.

Sonderformen

Seebestattung
Donaubestattung
Baumbestattung
Erinnerungsdiamant
und vieles mehr

Da jedes Begräbnis ganz nach den Wünschen des/r Verstorbenen oder der Angehörigen gestaltet wird, können auch unterschiedliche Gebühren und Arbeitskosten anfallen. Eine konkrete Preisauskunft geben wir Ihnen gerne nach einem persönlichen Beratungsgespräch.

Nach dem Begräbnis

Was ist nach dem Begräbnis zu beachten?

Für einen Antrag auf Witwen-, Witwer- oder Waisen-Pension müssen Sie in der Regel folgende Unterlagen und Dokumente vorlegen:

  • Sterbeurkunde
  • Pensionsbescheid oder eCard des/r Verstorbenen
  • Personaldokumente beider Ehegatten (und der Waisen): Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweise, Meldezettel
  • Falls Sie als Antragsteller selbst eine Pension beziehen: eigener Pensionsbescheid oder eCard

Mehr Informationen finden Sie auf » oesterreich.gv.at.

Die NÖ Gebietskrankenkasse (Bezirksstelle Tulln, Zeiselweg 2-6) bietet jeden Dienstag von 08:00-11:30 und 12:30-14:00 einen eigenen Pensions-Sprechtag an.

Um Versicherungsleistungen aus einer Eigenvorsorge zu beheben, müssen Sie der Versicherung in der Regel folgende Unterlagen und Dokumente vorlegen:

  • Sterbeurkunde
  • Polizze(n)
  • Nachweis über die letzte Prämienzahlung

Lautet die Polizze auf einen namentlich genannten Begünstigten, kann auch nur dieser die Leistung in Anspruch nehmen. Ist der/die Begünstigte selbst schon verstorben, müssen Sie einen Gerichtsbeschluss vorlegen, aus dem der/die Erbe/n hervorgehen (Ausweis). Von diesem Fall abgesehen, übernehmen wir – wenn Sie das wünschen – gerne das Inkasso bei der Versicherung für Sie.

Das Inkasso einer Versicherung beim WIENER VEREIN führen wir in jedem Fall durch. Ist der Versicherungserlös höher als die Bestattungskosten, zahlt der WIENER VEREIN den übersteigenden Betrag direkt an die Hinterbliebenen aus bzw. rechnet diesen über die Verlassenschaft ab.

Denken Sie daran, alle Berechtigungen bzw. Verpflichtungen des/r Verstorbenen zu kündigen oder auf einen anderen Namen abzuändern:

  • Mietvertrag
  • Rundfunk- und Fernsehbewilligung
  • Telefon
  • Strom
  • Kommunalgebühren
  • Bankkonten und Daueraufträge
  • Versicherungen
  • Kfz-Zulassung
  • Abonnements
  • Mitgliedschaften bei Vereinen
  • Gewerbeberechtigungen
  • Kirchenbeitrag
  • Weitere Grabstellen

Die Abmeldung bei der zuständigen Pensionsversicherungsanstalt übernehmen wir für Sie, sofern Sie diese bei uns angegeben haben.

Der frühere Bestattungskostenbeitrag aus der gesetzlichen Krankenversicherung wurde schon mit 1.1.1988 abgeschafft. Ob und unter welchen Voraussetzung die zuständige Krankenkasse dennoch einen Beitrag leistet, können Sie direkt bei dieser erfragen.

Unter Umständen erhalten Sie von folgenden Institutionen bzw. Vereinen einen Zuschuss zu den Bestattungskosten:

  • Private Krankenversicherungen
  • Bundessozialamt (» Sterbegeld)
  • Kriegsopferverband
  • Gewerkschaft

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Kosten für das Begräbnis und das Grabmal im Zuge der jährlichen Arbeitnehmer/innen-Veranlagung (der so genannte Jahresausgleich) als » außergewöhnliche Belastung von der Einkommensteuer absetzen. Fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrem Finanzamt oder Steuerberater nach.

Für einen Antrag auf Witwen-, Witwer- oder Waisen-Pension müssen Sie in der Regel folgende Unterlagen und Dokumente vorlegen:

  • Sterbeurkunde
  • Pensionsbescheid oder eCard des/r Verstorbenen
  • Personaldokumente beider Ehegatten (und der Waisen): Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweise, Meldezettel
  • Falls Sie als Antragsteller selbst eine Pension beziehen: eigener Pensionsbescheid oder eCard

Mehr Informationen finden Sie auf » oesterreich.gv.at.

Die Österr. Gesundheitskasse (Kundenservice Tulln, Zeiselweg 2-6) bietet jeden Dienstag mit Termin-Vereinbarung unter 050303 321 70 einen eigenen Pensions-Sprechtag an.

Um Versicherungsleistungen aus einer Eigenvorsorge zu beheben, müssen Sie der Versicherung in der Regel folgende Unterlagen und Dokumente vorlegen:

  • Sterbeurkunde
  • Polizze(n)
  • Nachweis über die letzte Prämienzahlung

Lautet die Polizze auf einen namentlich genannten Begünstigten, kann auch nur dieser die Leistung in Anspruch nehmen. Ist der/die Begünstigte selbst schon verstorben, müssen Sie einen Gerichtsbeschluss vorlegen, aus dem der/die Erbe/n hervorgehen (Ausweis). Von diesem Fall abgesehen, übernehmen wir – wenn Sie das wünschen – gerne das Inkasso bei der Versicherung für Sie.

Das Inkasso einer Versicherung beim WIENER VEREIN führen wir in jedem Fall durch. Ist der Versicherungserlös höher als die Bestattungskosten, zahlt der WIENER VEREIN den übersteigenden Betrag direkt an die Hinterbliebenen aus bzw. rechnet diesen über die Verlassenschaft ab.

Denken Sie daran, alle Berechtigungen bzw. Verpflichtungen des/r Verstorbenen zu kündigen oder auf einen anderen Namen abzuändern:

  • Mietvertrag
  • Rundfunk- und Fernsehbewilligung
  • Telefon
  • Strom
  • Kommunalgebühren
  • Bankkonten und Daueraufträge
  • Versicherungen
  • Kfz-Zulassung
  • Abonnements
  • Mitgliedschaften bei Vereinen
  • Gewerbeberechtigungen
  • Kirchenbeitrag
  • Weitere Grabstellen

Die Abmeldung bei der zuständigen Pensionsversicherungsanstalt übernehmen wir für Sie, sofern Sie diese bei uns angegeben haben.

Der frühere Bestattungskostenbeitrag aus der gesetzlichen Krankenversicherung wurde schon mit 1.1.1988 abgeschafft. Ob und unter welchen Voraussetzung die zuständige Krankenkasse dennoch einen Beitrag leistet, können Sie direkt bei dieser erfragen.

Unter Umständen erhalten Sie von folgenden Institutionen bzw. Vereinen einen Zuschuss zu den Bestattungskosten:

  • Private Krankenversicherungen
  • Bundessozialamt (» Sterbegeld)
  • Kriegsopferverband
  • Gewerkschaft

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Kosten für das Begräbnis und das Grabmal im Zuge der jährlichen Arbeitnehmer/innen-Veranlagung (der so genannte Jahresausgleich) als » außergewöhnliche Belastung von der Einkommensteuer absetzen. Fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrem Finanzamt oder Steuerberater nach.

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Parkhaus Albrechtsgasse

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Bestattung Biack

Wir sind Ihr Partner in der Nähe für Bestattungen aller Art in: Tulln an der Donau, Staasdorf, Kleinstaasdorf, Nitzing, Frauenhofen, Neuaigen, Trübensee, Mollersdorf, Langenlebarn-Oberaigen, Langenlebarn-Unteraigen, Langenlebarn, Rafelswörth, Zwentendorf an der Donau, Dürnrohr, Kleinschönbichl, Pischelsdorf, Bärndorf, Kaindorf, Erpersdorf.